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Stínadla (Hinrichtungsort)
Gerichts- und Strafrecht
erzählung des henkers
Sie befinden sich in Stínadla, wo der Graben zwischen den Hügeln verläuft…
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historischer kontext
Der Schulze untersuchte zwar, er führte jedoch nicht selbständig Gericht für schwerere Vergehen, wie Diebstahl, Ehebruch, Betrug usw., die mit einer längeren Haftstrafe oder mit körperlichen Strafen (Abschneiden von Finger, Hand, Ohr, Nase oder Zunge bzw. oder Verbrennen mit einem Brandzeichen usw.) gestraft wurden. Dasselbe galt für Verbrechen wie die Beleidigung des Monarchen, Totschlag, Mord, Brandstiftung, Urkunden- und Münzfälschung sowie für Sexualdelikte und Kirchenvergehen, wie Hohnreden, Ketzerei und Hexerei. In solchen Fällen folgten Strafen, die zum Tode des Täters führten: Erhängen, Vierteilen, Brechen auf einem Folterrad, Ertränken, Kochen in Wasser oder Öl, Einmauern. Die Enthauptung war dem Adel vorbehalten. Da die Stadt Žlutice offenbar seit ihrer Gründung das Recht besaß, Menschen hinzurichten, kann man annehmen, dass hier im Mittelalter ähnliche Prozesse stattfanden. Die Stadt Žlutice war damals jedoch nicht reich genug, um einen eigenen Henker zu bezahlen – daher lud sie die Henker aus anderen Städten ein, zumeist aus Eger. Bedauerlicherweise sind Feldzüge und wiederkehrende Brände vermutlich der Grund dafür, dass die sogenannten Pechbücher in Žlutice nicht erhalten geblieben sind.